Adolzfurter Str. 32-32.3
74626 Bretzfeld
Am Schneiderlessee 28
74638 Waldenburg
Derfflingerstr. 17
74080 HN-Böckingen
Dianastr. 22-24
74613 Öhringen
Emil Kurz-Str. 17
74635 Kupferzell
Hintere-Str. 2-4
74653 Künzelsau
Hohenlohe Allee 1
74629 Pfedelbach
Huflattichweg 2-4
74613 Öhringen
Humboldtstr. 18
74626 Bretzfeld
In den Kesseläckern 12-14
74613 Öhringen
Junostr. 2 + Mark-Aurel-Allee 33
74613 Öhringen
Lindenallee 16-20/1
74613 Öhringen
Mark-Aurel-Allee 30-34
74613 Öhringen
Pfedelbacher Str. 41-45
74613 Öhringen
Röntgenstr. 2-4
74626 Bretzfeld
Steinsfeldstr. 3
74626 Bretzfeld
Victoriastr. 13 + Fortunastr. 21
74613 Öhringen
Sie gehören zum gemeinschaftlichen Eigentum, wenn sie sich zwischen einer Dachterrasse / Balkon und Gebäude befinden.
Wird einmal jährlich erstellt. Darin werden die im Wirtschaftsjahr entstandenen Kosten nach festgelegten Schlüsseln auf die einzelnen Eigentümer verteilt.
§ 21 Abs. 5 Nr.4 WEG nennt die Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrückstellung als Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung, zu der die Wohnungseigentümer verpflichtet sind.
Eine Begehung der Objekte findet i.d.R. einmal jährlich statt, bei Bedarf gerne auch öfter.
Eine Hausverwaltung führt die von den Eigentümern beschlossenen Maßnahmen durch.
Eigens für Hausverwaltungen erstellte Software garantiert übersichtliche Abrechnungen, Wirtschaftspläne und Buchhaltung.
Wird i.d.R. einmal jährlich abgehalten. Themen: Besprechung und Genehmigung von der jeweiligen Abrechnung und des Wirtschaftsplanes, Beschlüssen über Instandhaltung und Instandsetzung.
Die Einladungsfrist zur Eigentümerversammlung beträgt drei Wochen.
Für jede Eigentümergemeinschaft wird ein eigenes Konto geführt.
Dieses Konto muss strikt getrennt von anderen Wohnungeigentümergemeinschaften geführt werden.
Monatliche Abschlagszahlung auf die Abrechnung gemäß des beschlossenen Wirtschaftsplanes.
Gehört zur ordnungsgemäßen Verwaltung.
Die Hausordnung verfolgt den Zweck, Verhaltensmaßregeln zu geben, die im Interesse eines reibungslosen Zusammenlebens der Bewohner, zum Schutz des Gebäudes und zur allgemeinen Ordnung und Sicherheit notwendig sind.
Umfasst alle Maßnahmen zur Werterhaltung bzw. Wertsteigerung der Anlage.
Die Angebote werden von uns eingeholt, der Beschluss erfolgt in der Eigentümerversammlung.
§ 21 Abs. 5 Nr.4 WEG nennt die Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrückstellung als Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung zu der die Wohnungseigentümer verpflichtet sind.
Zweck: dadurch wird sichergestellt dass auch bei einem unvorhergesehenen, plötzlich auftretenden Reparaturbedarf die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.
Das vorübergehende Abstellen vom Kinderwagen im Erdgeschoss ist sozial üblich.
Eltern mit Kindern ist es unzumutbar, den Kinderwagen nach jedem Ausgang in die Wohnung oder zunächst in den Keller zu transportieren.
Alle anfallenden Arbeiten ordnungsgemäßer Verwaltung
Überwachung der Zahlungseingänge und ggf. Zahlungserinnerungen bzw. Mahnungen
Der jeweilige Anteil jeder Wohnung am Gemeinschaftseigentum und der gesetzliche Verteilerschlüssel der angefallenen Kosten falls nichts anderes beschlossen wurde.
In jeder Eigentümerversammlung wird ein Protokoll geführt, die Niederschrift wird an die Eigentümer verteilt.
Die Überprüfung der erstellten Abrechnung wird i.d.R. vom Verwaltungsbeirat vor der Eigentümerversammlung durchgeführt.
Regelt ein alleiniges und ausschließliches Nutzungsrecht bezgl. eines genau bestimmbaren Teils des gemeinschaftlichen Eigentums.
Die übrigen Miteigentümer sind von diesem Recht ausgeschlossen.
Dies ist ein einmaliger Beitragsvorschuss z.B. für größere Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten oder unvorhergesehene Reparaturen, für welche die Rückstellung nicht ausreicht oder, um Deckungslücken zu vermeiden.
Stellt das wichtigste Mitgliedschaftsrecht des Wohnungseigentümers dar und gehört zum unabdingbaren Kernbereich des Wohnungseigentums.
Die Bemessung der Stimmkraft ist in der Gemeinschaftsordnung vereinbart. Die Stimmrechtsprinzipien sind: Kopfprinzip, Objektprinzip und Wertprinzip.
Begründung des Wohneigentums mit Sonder- und Gemeinschaftseigentum. Die Teilungserklärung setzt sich aus zwei Teilen zusammen: die tatsächliche Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung. Sie ist maß- und richtungsgebend für die Abwicklung der Eigentumsverwaltung.
Dient zur Unterstützung und Überprüfung der Verwaltung und fungiert als Bindeglied zwischen Eigentümern und Verwaltung.
WS Hausverwaltung oHG
Hohenlohe-Allee 1
74629 Pfedelbach
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Montag - Donnerstag: 10 Uhr – 12 Uhr
und 13 Uhr – 15 Uhr
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und 13 Uhr - 17 Uhr
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