Referenzen


190 Objekte mit 2.200 Eigentümern
  • Adolzfurter Str. 32-32.3
    74626 Bretzfeld

  • Am Schneiderlessee 28
    74638 Waldenburg

  • Derfflingerstr. 17
    74080 HN-Böckingen

  • Dianastr. 22-24
    74613 Öhringen

  • Emil Kurz-Str. 17
    74635 Kupferzell

  • Hintere-Str. 2-4
    74653 Künzelsau

  • Hohenlohe Allee 1
    74629 Pfedelbach

  • Huflattichweg 2-4
    74613 Öhringen

  • Humboldtstr. 18
    74626 Bretzfeld

  • In den Kesseläckern 12-14
    74613 Öhringen

  • Junostr. 2 + Mark-Aurel-Allee 33
    74613 Öhringen

  • Lindenallee 16-20/1
    74613 Öhringen

  • Mark-Aurel-Allee 30-34
    74613 Öhringen

  • Pfedelbacher Str. 41-45
    74613 Öhringen

  • Röntgenstr. 2-4
    74626 Bretzfeld

  • Steinsfeldstr. 3
    74626 Bretzfeld

  • Victoriastr. 13 + Fortunastr. 21
    74613 Öhringen

Fachbegriffe WEG von A-Z


Abdichtungen

Sie gehören zum gemeinschaftlichen Eigentum, wenn sie sich zwischen einer Dachterrasse / Balkon und Gebäude befinden.

Abrechnung

Wird einmal jährlich erstellt. Darin werden die im Wirtschaftsjahr entstandenen Kosten nach festgelegten Schlüsseln auf die einzelnen Eigentümer verteilt.

Anlage gemeinschaftlicher Gelder

§ 21 Abs. 5 Nr.4 WEG nennt die Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrückstellung als Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung, zu der die Wohnungseigentümer verpflichtet sind.

Begehung

Eine Begehung der Objekte findet i.d.R. einmal jährlich statt, bei Bedarf gerne auch öfter.

Dienstleitungsunternehmen

Eine Hausverwaltung führt die von den Eigentümern beschlossenen Maßnahmen durch.

EDV / IT

Eigens für Hausverwaltungen erstellte Software garantiert übersichtliche Abrechnungen, Wirtschaftspläne und Buchhaltung.

Eigentümerversammlung

Wird i.d.R. einmal jährlich abgehalten. Themen: Besprechung und Genehmigung von der jeweiligen Abrechnung und des Wirtschaftsplanes, Beschlüssen über Instandhaltung und Instandsetzung.

Fristen

Die Einladungsfrist zur Eigentümerversammlung beträgt drei Wochen.

Girokonto

Für jede Eigentümergemeinschaft wird ein eigenes Konto geführt.
Dieses Konto muss strikt getrennt von anderen Wohnungeigentümergemeinschaften geführt werden.

Hausgeld

Monatliche Abschlagszahlung auf die Abrechnung gemäß des beschlossenen Wirtschaftsplanes.

Hausordnung

Gehört zur ordnungsgemäßen Verwaltung.
Die Hausordnung verfolgt den Zweck, Verhaltensmaßregeln zu geben, die im Interesse eines reibungslosen Zusammenlebens der Bewohner, zum Schutz des Gebäudes und zur allgemeinen Ordnung und Sicherheit notwendig sind.

Instandhaltung / Instandsetzung

Umfasst alle Maßnahmen zur Werterhaltung bzw. Wertsteigerung der Anlage.
Die Angebote werden von uns eingeholt, der Beschluss erfolgt in der Eigentümerversammlung.

Instandhaltungsrücklage

§ 21 Abs. 5 Nr.4 WEG nennt die Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrückstellung als Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung zu der die Wohnungseigentümer verpflichtet sind.
Zweck: dadurch wird sichergestellt dass auch bei einem unvorhergesehenen, plötzlich auftretenden Reparaturbedarf die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.

Kinderwagen

Das vorübergehende Abstellen vom Kinderwagen im Erdgeschoss ist sozial üblich.
Eltern mit Kindern ist es unzumutbar, den Kinderwagen nach jedem Ausgang in die Wohnung oder zunächst in den Keller zu transportieren.

Leistungsspektrum

Alle anfallenden Arbeiten ordnungsgemäßer Verwaltung

Mahnwesen

Überwachung der Zahlungseingänge und ggf. Zahlungserinnerungen bzw. Mahnungen

Miteigentumsanteil

Der jeweilige Anteil jeder Wohnung am Gemeinschaftseigentum und der gesetzliche Verteilerschlüssel der angefallenen Kosten falls nichts anderes beschlossen wurde.

Protokoll

In jeder Eigentümerversammlung wird ein Protokoll geführt, die Niederschrift wird an die Eigentümer verteilt.

Rechnungsprüfung

Die Überprüfung der erstellten Abrechnung wird i.d.R. vom Verwaltungsbeirat vor der Eigentümerversammlung durchgeführt.

Sondernutzungsrecht

Regelt ein alleiniges und ausschließliches Nutzungsrecht bezgl. eines genau bestimmbaren Teils des gemeinschaftlichen Eigentums.
Die übrigen Miteigentümer sind von diesem Recht ausgeschlossen.

Sonderumlage

Dies ist ein einmaliger Beitragsvorschuss z.B. für größere Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten oder unvorhergesehene Reparaturen, für welche die Rückstellung nicht ausreicht oder, um Deckungslücken zu vermeiden.

Stimmrecht

Stellt das wichtigste Mitgliedschaftsrecht des Wohnungseigentümers dar und gehört zum unabdingbaren Kernbereich des Wohnungseigentums.
Die Bemessung der Stimmkraft ist in der Gemeinschaftsordnung vereinbart. Die Stimmrechtsprinzipien sind: Kopfprinzip, Objektprinzip und Wertprinzip.

Teilungserklärung

Begründung des Wohneigentums mit Sonder- und Gemeinschaftseigentum. Die Teilungserklärung setzt sich aus zwei Teilen zusammen: die tatsächliche Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung. Sie ist maß- und richtungsgebend für die Abwicklung der Eigentumsverwaltung.

Verwaltungsbeirat

Dient zur Unterstützung und Überprüfung der Verwaltung und fungiert als Bindeglied zwischen Eigentümern und Verwaltung.

WS Hausverwaltung oHG

Hohenlohe-Allee 1
74629 Pfedelbach

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Montag - Donnerstag: 10 Uhr – 12 Uhr
und 13 Uhr – 15 Uhr

Freitag: 10 Uhr - 12 Uhr

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Telefax: 07941- 3096
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