Ziele dieser politischen Vorgaben sind mehr Klimaschutz und weniger Emission in Europa. Um dieser Verordnung gerecht zu werden, bedarf es in den Objekten einer fernauslesbaren Messtechnik (Funkausrüstung). Bei Neuausstattungen (Neubau oder Zählertausch wegen Ablauf Eichfrist) dürfen ab Dezember 2021 nur noch femauslesbare Zähler und Heizkostenverteiler verbaut werden. In den Liegenschaften, in denen noch keine Funkausrüstung installiert ist, muss im Laufe des Jahres 2022/2023 nachgerüstet werden. Eine Übergangsfrist für die fernauslesbare Messausstattung hat der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2026 eingeräumt.
Nach Installation des Funksystems in der Liegenschaft stehen die monatlichen Verbrauchswerte aller Wohnungen und Geräte zur Verfügung. Durch die monatliche Verbrauchsinformation (UVI) über Heizwärme und Warmwasser sollen Sie künftig über Ihren individuellen Verbrauch informiert werden. Durch transparente Verbrauchsinformationen durch den Wärmedienstleister erhalten Sie die Möglichkeit, Ihren Verbrauch monatlich zu beobachten und gezielt zu beeinflussen. Verbrauchsreduzierung bzw. Energieeinsparung steht dabei im Vordergrund.
Monatlich aufbereitet sehen Sie in Zukunft:
- Verbrauch von Heizung und Warmwasser – Vergleich zum Vormonat und Vorjahr sowie Vergleich zu Durchschnittsnutzern
Was müssen Sie als Bewohner tun, um die Verbrauchsinformationen einzusehen?
Sie beantragen (bei Vermietung über den Vermieter) bei Ihrer Hausverwaltung – formlos per E-Mail oder Brief – den Zugang zu dem Kundenportal bei dem entsprechenden Wärmedienstleister. Sie erhalten dann Ihre persönlichen Zugangsdaten zur monatlichen Verbrauchsübersicht. Voraussetzung ist jedoch die Hinterlegung Ihrer E-Mail-Adresse (bei Vermietung die E-Mail-Adresse Ihres Mieters).
Die Kosten für diese Auskunftserteilung liegen noch nicht genau fest. Sie werden sich jedoch pro Einheit und Jahr auf ca. 6,00 € netto belaufen.
Zu beachten ist noch: Diese Auskunftsgebühren werden für die gesamte Wohnanlage pro Wohnung berechnet, auch wenn nur ein Bewohner diesen Dienst in Anspruch nimmt. Dies ist eine gesetzliche Vorschrift.
Möchten Sie mehr erfahren, rufen Sie einfach bei uns an oder schauen Sie auf unsere Homepage www.wshausverwaltung.de. Die gesetzliche Änderung der Heizkostenverordnung werden wir in den nächsten Wochen auf unserer Homepage einfügen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Gesetzeslage neu ist und die Vorgänge evtl. noch etwas Zeit benötigen. Alle beteiligten Dienstleister arbeiten mit Hochdruck daran, die Vorgaben in eine gangbare Lösung umzusetzen.
Ihre WS Hausverwaltung oHG
02.03.2022